Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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1. die Fertigung der Bauleitpläne den Kreisbaumelsterstellen 
für ihren Bezirk als Dienstaufgabe zu übertragen, soweit 
die Gemeinden dies wünschen; 
2. für diese Geschäfte Gebühren nach der Gebührensatzung des 
Landkreises zu erheben, wobei die Eigenhilfe einer Gemeinde 
angerechnet und auf den Restbetrag ein Nachlaß von 25 % ge 
währt wird. 
§ 24 
Niederschrift. 
Die Niederschrift über die 17. Sitzung des Kreisrats am 
13. Oktober 1961 wird bekanntgegeben. Einwendungen werden nicht 
erhoben. 
Zur Beurkundung! 
Dey Vorsitzende: 
Landrat 
KreiBamtsrat 
Der gesohäftsieltende Beamte 
der Kreisse Verwaltung: 
Schriftführer: 
Kreisamtmann
	        
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