Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 6 
Erhöhung der Pflegesätze für öffentliche Kostenträger. 
Die -Verhandlungen zwischen der Bad.-Württ. Krankenhaus 
gesellschaft und den Krankenkassenverbänden sind nun zu einem 
Abschluß gekommen. Hienach können nach der getroffenen Ver 
einbarung die Pflegesätze für öffentliche Kostenträger mit 
Rückwirkung ab 1. April 1961 um 9 % erhöht werden. Die Ge 
nehmigung der Preisbehörde steht zwar noch aus, wird aber mit 
Sicherheit erwartet. Es bestehen daher keine Bedenken, die 
neuen Pflegesätze schon vor Eingang der preisrechtlichen Ge 
nehmigung festzusetzen. Die Verwaltung trägt die sich hie 
nach ergebenden Pflegesätze vor. 
Nach der vom Kreisrat genehmigten Vereinbarung über 
die pauschale Abgeltung der Kosten des Anästhesisten würden 
sich die Pflegesätze außerdem nochmals ändern, und zwar ent 
sprechend Ziff.3 der Niederschrift über die Abgeltung der 
Kosten der Inanspruchnahme eines frei praktizierenden Anästhe 
sisten ab dem Monat, der dem Erlaß der preisrechtlichen Ge 
nehmigung folgt. Die preisrechtliche Genehmigung wird zwar 
in Bälde erwartet, ihr Erlaß ist aber noch nicht bekannt. 
Bei der Berechnung ergab sich, daß fast ausnahmslos eine Er 
höhung der Pflegesätze um 10 Pfg möglich ist. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
die Pflegesätze für öffentliche Kostenträger mit Wirkung ab 
1. 4. 1961 und ab 
dem Zeitpunkt der Pauschalierung der Kosten des Anästhesisten 
wie folgt neu festzusetzen: 
im Kreiskrankenhaus Biberach 
a) 
in Abteilungen mit ange- 
ab 1.4.1961 
ab 
Inkrafttreten 
stellten Ärzten: 
für Erwachsene 
16,90 DM täglich 
17,— DM 
für Kinder bis zu 12 Jahren 
13,50 DM 
ii 
15,60 DM 
b) 
in Belegabteilungen: 
für Erwachsene 
15,20 DM 
1! 
15,50 DM 
für Kinder bis zu 12 Jahren 
12,20 DM 
H 
12,20 DM 
c) 
für gesunde Säuglinge 
4,20 DM 
11 
4,50 DM 
d) 
Isolierzuschlag 
-,80 DM 
t! 
-, 90 DM
	        
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