Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 4 
Verzicht auf die Umlage für die Lebensmittelkontrollen. 
Zwischen dem Landkreis Biberach und dem Chemischen 
Landesuntersuchungsamt in Ulm besteht ein Vertrag, wonach 
der Landkreis für die Gemeinden des Landkreises (ohne die 
Große Kreisstadt Biberach) die Kosten der Lebensmittel 
kontrollen bezahlt. Diese Kosten wurden auf die betroffenen 
Kreisgemeinden zur Hälfte nach der Steuerkraftsumme und 
zur Hälfte nach der Bevölkerungszahl umgelegt. Wiederholt 
haben verschiedene Bürgermeisterämter darum gebeten, diese 
verhältnismäßig kleine Umlage entfallen zu lassen. Umge 
legt werden durchschnittlich jährlich etwa 5.500,— DM. 
Nachdem nun das neue Finanzausgleichsgesetz 1962 eine weit 
gehende Vereinfachung in der Verteilung der Finanzmassen 
gebracht hat, ist die Verwaltung auch geneigt, dem Wunsch 
der Gemeinden Rechnung zu tragen. 
Nach Beratung wird 
beschlossen: 
auf eine Umlage der Kosten für die Lebensmittelunter 
suchungen ab Rechnungsjahr 1962 zu verzichten. 
§ 5 
Antrag auf Errichtung einer Nebenstelle für die 
Zulassung von Kraftfahrzeugen in Laupheim. 
Der Kreisrat wird zunächst auf die Vorgeschichte und 
auf die früheren Beratungen hingewiesen. Der neue Antrag 
des Bürgermeisteramts Laupheim auf Errichtung einer Neben 
stelle wird bekanntgegeben. 
Kreisrat Bürgermeister Hagel, Laupheim, begründet die 
sen Antrag noch mündlich und hebt hervor, daß die Stadt 
Laupheim auf eine solche Nebenstelle großen Wert lege. Seiner 
Meinung nach dürften keine Mehrkosten entstehen. Die Stadt 
Laupheim stelle außerdem das Lokal kostenlos zur Verfügung. 
Die Auffassung von Laupheim werde im übrigen auch von den 
Bürgermeisterämtern des unteren Bezirks geteilt.
	        
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