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§ 4
Verzicht auf die Umlage für die Lebensmittelkontrollen.
Zwischen dem Landkreis Biberach und dem Chemischen
Landesuntersuchungsamt in Ulm besteht ein Vertrag, wonach
der Landkreis für die Gemeinden des Landkreises (ohne die
Große Kreisstadt Biberach) die Kosten der Lebensmittel
kontrollen bezahlt. Diese Kosten wurden auf die betroffenen
Kreisgemeinden zur Hälfte nach der Steuerkraftsumme und
zur Hälfte nach der Bevölkerungszahl umgelegt. Wiederholt
haben verschiedene Bürgermeisterämter darum gebeten, diese
verhältnismäßig kleine Umlage entfallen zu lassen. Umge
legt werden durchschnittlich jährlich etwa 5.500,— DM.
Nachdem nun das neue Finanzausgleichsgesetz 1962 eine weit
gehende Vereinfachung in der Verteilung der Finanzmassen
gebracht hat, ist die Verwaltung auch geneigt, dem Wunsch
der Gemeinden Rechnung zu tragen.
Nach Beratung wird
beschlossen:
auf eine Umlage der Kosten für die Lebensmittelunter
suchungen ab Rechnungsjahr 1962 zu verzichten.
§ 5
Antrag auf Errichtung einer Nebenstelle für die
Zulassung von Kraftfahrzeugen in Laupheim.
Der Kreisrat wird zunächst auf die Vorgeschichte und
auf die früheren Beratungen hingewiesen. Der neue Antrag
des Bürgermeisteramts Laupheim auf Errichtung einer Neben
stelle wird bekanntgegeben.
Kreisrat Bürgermeister Hagel, Laupheim, begründet die
sen Antrag noch mündlich und hebt hervor, daß die Stadt
Laupheim auf eine solche Nebenstelle großen Wert lege. Seiner
Meinung nach dürften keine Mehrkosten entstehen. Die Stadt
Laupheim stelle außerdem das Lokal kostenlos zur Verfügung.
Die Auffassung von Laupheim werde im übrigen auch von den
Bürgermeisterämtern des unteren Bezirks geteilt.