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In der Beratung erhält auch der Leiter der Kraft
fahrzeugzulassungsstelle Gelegenheit, seine Meinung dar
zulegen. Er führt aus, daß von den rund 22 500 Kraft
fahrzeugen im Landkreis Biberach auf die Gemeinden des
ehemaligen Oberamts Laupheim im Landkreis Biberach 4 500
Fahrzeuge entfallen. Ein Großteil dieser Fahrzeuge seien
landwirtschaftliche Fahrzeuge. Von den Zulassungen würden
etwa 90 % auf neue Fahrzeuge entfallen, die über die Auto
händler der Kreisstadt Biberach ausgeliefert und zuge
lassen werden. Die Errichtung einer Nebenstelle bringe
nur verwaltungsmäßige Schwierigkeiten und Mehrkosten;
eine Entlastung der Bevölkerung sei nicht zu erwarten.
Landwirtschaftliche Fahrzeuge müßten bei der Zulassung
sowieso nicht mehr vorgestellt werden. Die Neuzulassungen
würden von den Kraftfahrzeuggroßhändlern vorgenommen. Der
Weg nach Biberach lasse sich bei der Zulassung von Kraft
fahrzeugen, mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Fahr
zeugen, auch bei einer Nebenstelle nicht vermeiden, weil
eine Zulassung «rst nach einer Überprüfung durch den Techn.
Überwachungsverein möglich sei. Der Techn. Überwachungsver
ein habe in Biberach jetzt mit großem Aufwand eine Prüf
stelle errichtet. Der Techn. Überwachungsverein werde im
Landkreis Biberach keine Nebenstellen errichten.
Kreisrat Dobler prangert den Bürokratismus an, der bei
der Überprüfung der Kraftfahrzeuge angewandt werde. Im
übrigen hält er auf Grund des vorgetragenen Sachverhalts
die Errichtung einer Nebenstelle nicht für notwendig. Man
könne sicherlich die Bevölkerung entsprechend aufklären.
Die Kreisräte Handgretinger, Habrik und Huberle vertreten
ebenfalls die Auffassung, es beim jetzigen Zustand zu be
lassen, man könnte sonst einen Vorgang schaffen, der auch
in anderen Gebieten des Landkreises zu ähnlichen Wünschen
führe.
Nach Beratung wird gegen die Stimme des Kreisrats
Hagel
beschlossen:
keine Nebenstelle zur Kraftfahrzeugzulassung in Laupheim
zu errichten.