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§ 6
Erneuerung eines Durchlasses bei Untersulmetingen
im Zuge der Landstraße II. Ordnung Nr. 5.
Im Beschluß des Kreistags über das Straßenbaupro
gramm 1962 ist auch die Erneuerung des sogenannten Schand
grabendurchlasses bei Untersulmetingen vorgesehen. Es
handelt sich um eine kleinere Baumaßnahme, die vom Stras
senbauamt Riedlingen beschränkt ausgeschrieben wurde. Von
den 5 eingegangenen Angeboten hat die Firma Gräser in
Ochsenhausen mit 11.348,71 DM am billigsten angeboten.
Der Kostenvoranschlag berechnet sich auf 14.000,— DM.
Nach Beratung wird
beschlossen:
1. den Bauauftrag der billigsten Firma Gräser in Ochsen
hausen zum Angebotspreis von 11.348,71 DM zu über
tragen;
2. den Kostenvoranschlag in Höhe von 14.000,— DM zu
genehmigen.
§ 7
Ausbau der Landstraße II. Ordnung Nr. 47 zwischen
Zuben und Eberhardzell, II. Bauabschnitt.
Auf die öffentliche Ausschreibung gingen 15 Ange
bote ein. Das billigste Angebot hat die Firma Gräser
in Ochsenhausen mit 323.340,02 DM abgegeben. An zweiter
Stelle folgt die Firma Waggershausen in Kirchheim/Teck
mit 401.892,21 DM. Auf der Grundlage des billigsten An
gebotes berechnet sich der Kostenvoranschlag auf DM
350.000,—. Ursprünglich ging man von einem Baukosten
aufwand von 550.000,— DM aus. Zu dieser Sache ist zu
bemerken, daß sich das Bürgermeisteramt Oberessendorf
um die Kieslieferung bemüht. Es hat darum nachgesucht,
daß der Bauunternehmer entsprechend verpflichtet werden
soll. Hiegegen hat das Straßenbauamt Bedenken, weil man
dem Unternehmer die Wahlfreiheit lassen sollte. Auf der
Basis des Preisangebots der Gemeinde Oberessendorf für
Kieslieferungen wurde aber verwaltungsseits ein Alter
nativangebot vom Unternehmer verlangt. Eine Verpflich
tung des Unternehmers, das Kies aus der Gemeindekies—
grübe zu nehmen, würde nach diesem Angebot 27.000, DM
Mehrkosten verursachen.