Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

7 
§ 6 
Erneuerung eines Durchlasses bei Untersulmetingen 
im Zuge der Landstraße II. Ordnung Nr. 5. 
Im Beschluß des Kreistags über das Straßenbaupro 
gramm 1962 ist auch die Erneuerung des sogenannten Schand 
grabendurchlasses bei Untersulmetingen vorgesehen. Es 
handelt sich um eine kleinere Baumaßnahme, die vom Stras 
senbauamt Riedlingen beschränkt ausgeschrieben wurde. Von 
den 5 eingegangenen Angeboten hat die Firma Gräser in 
Ochsenhausen mit 11.348,71 DM am billigsten angeboten. 
Der Kostenvoranschlag berechnet sich auf 14.000,— DM. 
Nach Beratung wird 
beschlossen: 
1. den Bauauftrag der billigsten Firma Gräser in Ochsen 
hausen zum Angebotspreis von 11.348,71 DM zu über 
tragen; 
2. den Kostenvoranschlag in Höhe von 14.000,— DM zu 
genehmigen. 
§ 7 
Ausbau der Landstraße II. Ordnung Nr. 47 zwischen 
Zuben und Eberhardzell, II. Bauabschnitt. 
Auf die öffentliche Ausschreibung gingen 15 Ange 
bote ein. Das billigste Angebot hat die Firma Gräser 
in Ochsenhausen mit 323.340,02 DM abgegeben. An zweiter 
Stelle folgt die Firma Waggershausen in Kirchheim/Teck 
mit 401.892,21 DM. Auf der Grundlage des billigsten An 
gebotes berechnet sich der Kostenvoranschlag auf DM 
350.000,—. Ursprünglich ging man von einem Baukosten 
aufwand von 550.000,— DM aus. Zu dieser Sache ist zu 
bemerken, daß sich das Bürgermeisteramt Oberessendorf 
um die Kieslieferung bemüht. Es hat darum nachgesucht, 
daß der Bauunternehmer entsprechend verpflichtet werden 
soll. Hiegegen hat das Straßenbauamt Bedenken, weil man 
dem Unternehmer die Wahlfreiheit lassen sollte. Auf der 
Basis des Preisangebots der Gemeinde Oberessendorf für 
Kieslieferungen wurde aber verwaltungsseits ein Alter 
nativangebot vom Unternehmer verlangt. Eine Verpflich 
tung des Unternehmers, das Kies aus der Gemeindekies— 
grübe zu nehmen, würde nach diesem Angebot 27.000, DM 
Mehrkosten verursachen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.