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In der Beratung vertritt der Kreisrat einmütig
die Auffassung, es beim billigsten Angebot zu be
lassen und der Firma Gräser hinsichtlich der Kies
beschaffung keine Bindungen aufzuerlegen.
Es wird einstimmig
beschlossen;
1. den Auftrag der billigsten Firma Gräser in Ochsen
hausen zum Angebotspreis von 523.540,02 DM zu über
tragen;
2. den Kostenvoranschlag in Höhe von 550.000,— DM zu
genehmigen;
5. eine Bauzeit bis 1. September 1962 einzuräumen.
§ 6
Grunderwerbskosten für den Ausbau von Landstraßen
II. Ordnung.
Anläßlich der Beratung über die Vergabe des Bau
auftrags für den Ausbau Zuben - Eberhardzell beantragt
Kreisrat Sauter, künftig möge der Landkreis den Grund
erwerb in vollem Umfang auf eigene Kosten übernehmen.
Kreisrat Handgretinger unterstützt dieses Gesuch nach
haltig und erklärt, daß die ursprüngliche Situation
jetzt überholt sei. Kreisrat Dobler erwähnt die schlech
ten Beispiele, die es beim Grunderwerb gebe. Der Kauf
der notwendigen Grundstücke sollte deshalb weiterhin
der Gemeinde überlassen bleiben. Kreisrat Handgretinger
führt weiter aus, daß auch die Beteiligung an den Aus
baukosten von Ortsdurchfahrten entfallen sollte.
Seitens der Verwaltung wird darauf 'hingewiesen,
daß auch heute noch berechtigte Gründe für die hiesige
Regelung vorliegen. Man habe seinerzeit die Gemeinden
bewußt auch deshalb eingeschaltet, um einen vernünftigen
Grundstückspreis zu erzielen. Belaste man die Gemeinden
nicht mehr mit einer Interessenquote, so könne man auch
die örtliche Unterstützung bezüglich eines gerechten
Grundstückspreises nicht mehr erwarten. Bei der Beteili
gung an den Ausbaukosten für Ortsdurchfahrten gelte die
10 -ülKe Pauschale in erster Linie auch die Kosten für die
Kandelung mit Randstein ab. Diese Kosten betreffen nicht
den Straßenbauträger, sondern die Gemeinde.