Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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In der Beratung vertritt der Kreisrat einmütig 
die Auffassung, es beim billigsten Angebot zu be 
lassen und der Firma Gräser hinsichtlich der Kies 
beschaffung keine Bindungen aufzuerlegen. 
Es wird einstimmig 
beschlossen; 
1. den Auftrag der billigsten Firma Gräser in Ochsen 
hausen zum Angebotspreis von 523.540,02 DM zu über 
tragen; 
2. den Kostenvoranschlag in Höhe von 550.000,— DM zu 
genehmigen; 
5. eine Bauzeit bis 1. September 1962 einzuräumen. 
§ 6 
Grunderwerbskosten für den Ausbau von Landstraßen 
II. Ordnung. 
Anläßlich der Beratung über die Vergabe des Bau 
auftrags für den Ausbau Zuben - Eberhardzell beantragt 
Kreisrat Sauter, künftig möge der Landkreis den Grund 
erwerb in vollem Umfang auf eigene Kosten übernehmen. 
Kreisrat Handgretinger unterstützt dieses Gesuch nach 
haltig und erklärt, daß die ursprüngliche Situation 
jetzt überholt sei. Kreisrat Dobler erwähnt die schlech 
ten Beispiele, die es beim Grunderwerb gebe. Der Kauf 
der notwendigen Grundstücke sollte deshalb weiterhin 
der Gemeinde überlassen bleiben. Kreisrat Handgretinger 
führt weiter aus, daß auch die Beteiligung an den Aus 
baukosten von Ortsdurchfahrten entfallen sollte. 
Seitens der Verwaltung wird darauf 'hingewiesen, 
daß auch heute noch berechtigte Gründe für die hiesige 
Regelung vorliegen. Man habe seinerzeit die Gemeinden 
bewußt auch deshalb eingeschaltet, um einen vernünftigen 
Grundstückspreis zu erzielen. Belaste man die Gemeinden 
nicht mehr mit einer Interessenquote, so könne man auch 
die örtliche Unterstützung bezüglich eines gerechten 
Grundstückspreises nicht mehr erwarten. Bei der Beteili 
gung an den Ausbaukosten für Ortsdurchfahrten gelte die 
10 -ülKe Pauschale in erster Linie auch die Kosten für die 
Kandelung mit Randstein ab. Diese Kosten betreffen nicht 
den Straßenbauträger, sondern die Gemeinde.
	        
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