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In der Diskussion über diese Probleme wird vorge
schlagen, die Gemeinde zwar weiterhin mit dem Grunder
werb zu beauftragen, ihr aber die Kosten in vollem Um-
fang zu ersetzen, für die Grundfläche aber nur einen
angemessenen Richtpreis zu gewähren. Gedacht ist an
einen Betrag von DM 1,20 oder DM 1,30 je qm. Damit sei
dann die Interessenlage genügend berücksichtigt.
Die Verwaltung empfiehlt, die Angelegenheit zu
rückzustellen bis zur nächsten Kreisratssitzung. Sie
will bis dorthin 2 Alternativ-VorSchläge zu den einge
brachten Anträgen ausarbeiten und zur Entscheidung vor
legen.
Es wird
beschlossen:
diese Angelegenheit zu vertagen und die Verwaltung zu
beauftragen, Entwürfe vorzulegen. Die für heute an
hängigen Beitragsgesuche werden ebenfalls zurückge
stellt .
§ 9
Beitrag an die Gemeinde Bronnen wegen der Ver
legung des Sportplatzes in Bronnen anläßlich
des Straßenausbaus.
Die Gemeinde Bronnen mußte ihren Sportplatz wegen
des Ausbaus der Ortsdurchfahrt und der Außenstrecke bis
zur Landstraße I. Ordnung verlegen. Sie beantragt einen
angemessenen Beitrag zu den Verlegungskosten. Das Stras
senbauamt Riedlingen hat dieses Gesuch geprüft und emp
fiehlt, einen Zuschuß von 750,— DM zu bewilligen.
Es wird einstimmig
beschlossen:
der Gemeinde Bronnen einen Beitrag zu den Verlegungs
kosten in Höhe von 750,— DM zu gewähren.