Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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In der Diskussion über diese Probleme wird vorge 
schlagen, die Gemeinde zwar weiterhin mit dem Grunder 
werb zu beauftragen, ihr aber die Kosten in vollem Um- 
fang zu ersetzen, für die Grundfläche aber nur einen 
angemessenen Richtpreis zu gewähren. Gedacht ist an 
einen Betrag von DM 1,20 oder DM 1,30 je qm. Damit sei 
dann die Interessenlage genügend berücksichtigt. 
Die Verwaltung empfiehlt, die Angelegenheit zu 
rückzustellen bis zur nächsten Kreisratssitzung. Sie 
will bis dorthin 2 Alternativ-VorSchläge zu den einge 
brachten Anträgen ausarbeiten und zur Entscheidung vor 
legen. 
Es wird 
beschlossen: 
diese Angelegenheit zu vertagen und die Verwaltung zu 
beauftragen, Entwürfe vorzulegen. Die für heute an 
hängigen Beitragsgesuche werden ebenfalls zurückge 
stellt . 
§ 9 
Beitrag an die Gemeinde Bronnen wegen der Ver 
legung des Sportplatzes in Bronnen anläßlich 
des Straßenausbaus. 
Die Gemeinde Bronnen mußte ihren Sportplatz wegen 
des Ausbaus der Ortsdurchfahrt und der Außenstrecke bis 
zur Landstraße I. Ordnung verlegen. Sie beantragt einen 
angemessenen Beitrag zu den Verlegungskosten. Das Stras 
senbauamt Riedlingen hat dieses Gesuch geprüft und emp 
fiehlt, einen Zuschuß von 750,— DM zu bewilligen. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
der Gemeinde Bronnen einen Beitrag zu den Verlegungs 
kosten in Höhe von 750,— DM zu gewähren.
	        
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