Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ io 
Bauabrechnung über den Ausbau der Ortsdurchfahrt 
Bronnen mit Außenstrecke. 
Die Baumaßnahme ist fertiggestellt und abgerechnet. 
Die gesamten Baukosten belaufen sich auf 312.822,61 DM. 
Der Kostenvoranschlag hatte 330.000,— DM betragen. Von 
den Baukosten entfallen 135.043,41 DM auf die Ortsdurch 
fahrt. An diesem Betrag müßte sich die Gemeinde üblicher 
weise mit 10 % beteiligen. 
Nach Beratung wird 
beschlossen: 
1. die Bauabrechnung mit 312.822,61 DM anzuerkennen; 
2. den Gemeindebeitrag auf 13.504,— DM festzusetzen. 
§ 11 
Errichtung eines Zugvormelders am Bahnübergang 
der Landstraße II. Ordnung Mühlweg in Biberach. 
Die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, am Bahnüber 
gang am Mühlweg in Biberach einen Zugvormelder einzu 
bauen. Dieser Zugvormelder kostet etwa 12.100,— DM. Das 
Straßenbauamt Riedlingen befürwortet die Errichtung eines 
Zugvormelders, weil er der Verkehrssicherheit dient. Die 
Kostentragung regelt sich nach dem Kreuzungsgesetz. Der 
Anteil des Landkreises beträgt 50 %, also etwa 6.000,— DM. 
Nach Beratung wird 
beschlossen: 
der Errichtung eines Zugvormelders zuzustimmen und den 
gesetzlichen Kostenanteil auf den Landkreis zu übernehmen.
	        
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