10
§ io
Bauabrechnung über den Ausbau der Ortsdurchfahrt
Bronnen mit Außenstrecke.
Die Baumaßnahme ist fertiggestellt und abgerechnet.
Die gesamten Baukosten belaufen sich auf 312.822,61 DM.
Der Kostenvoranschlag hatte 330.000,— DM betragen. Von
den Baukosten entfallen 135.043,41 DM auf die Ortsdurch
fahrt. An diesem Betrag müßte sich die Gemeinde üblicher
weise mit 10 % beteiligen.
Nach Beratung wird
beschlossen:
1. die Bauabrechnung mit 312.822,61 DM anzuerkennen;
2. den Gemeindebeitrag auf 13.504,— DM festzusetzen.
§ 11
Errichtung eines Zugvormelders am Bahnübergang
der Landstraße II. Ordnung Mühlweg in Biberach.
Die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, am Bahnüber
gang am Mühlweg in Biberach einen Zugvormelder einzu
bauen. Dieser Zugvormelder kostet etwa 12.100,— DM. Das
Straßenbauamt Riedlingen befürwortet die Errichtung eines
Zugvormelders, weil er der Verkehrssicherheit dient. Die
Kostentragung regelt sich nach dem Kreuzungsgesetz. Der
Anteil des Landkreises beträgt 50 %, also etwa 6.000,— DM.
Nach Beratung wird
beschlossen:
der Errichtung eines Zugvormelders zuzustimmen und den
gesetzlichen Kostenanteil auf den Landkreis zu übernehmen.