Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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in den Kreiskrankenhäusern Laupheim und Ochsenhausen 
a) 
in Abteilungen mit ange- 
stellten Ärzten: 
für Erwachsene 
für Kinder bis zu 12 Jahren 
ab 1.4.1961 ab 
Inkrafttreten 
14,90 
11,90 
DM 
DM 
täglich 
H 
15,— 
12,— 
DM 
DM 
b) 
in Belegabteilungen: 
für Erwachsene 
15,40 
DM 
N 
15,50 
DM 
für Kinder bis zu 12 Jahren 
. 10,70 
DM 
!! 
10,80 
DM 
c) 
für gesunde Säuglinge 
5,70 
DM 
!t 
5,80 
DM 
d) 
Isolierzuschlag 
-,70 
DM 
ff 
-, 80 
DM. 
§ 7 
Erhöhung der Pflegesätze 
für Selbstzahler. 
Die Pflegesätze für Selbstzahler wurden, um vorüber 
gehende Nachteile zu vermeiden, Interimsweise um 6 % erhöht. 
Nachdem nun die Pflegesätze für öffentliche Kostenträger um 
9 % erhöht werden können, sollten auch die Selbstzahlersätze 
entsprechend angehoben werden. Diese Erhöhung ist bezüglich 
der Pflegesätze Z. Klasse nur mit preisrechtlicher Genehmi 
gung möglich. Es wird vorgeschlagen, die Pflegesätze nach dem 
Stand vom ZI. März 1961 um 9 % zu erhöhen. Die Erhöhung könn 
te vorbehältlich preisrechtlicher Genehmigung ab 1. 8. 1961 
erfolgen. 
Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen: 
die Selbstzahlensätze mit Wirkung ab dem von der Verwaltung 
vorgeschlagenen Zeitpunkt wie folgt zu erhöhen: 
im Kreiskrankenhaus Biberach 
5. 
Klasse 
Jahren 
19,10 
15,50 
DM 
DM 
täglich 
ff 
für Erwachsene 
für Kinder bis 
zu 12 
2. 
Klasse 
für Erwachsene 
für Kinder bis 
zu 12 
Jahren 
17,40 
15,90 
DM 
DM 
ff 
ff
	        
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