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in den Kreiskrankenhäusern Laupheim und Ochsenhausen
a)
in Abteilungen mit ange-
stellten Ärzten:
für Erwachsene
für Kinder bis zu 12 Jahren
ab 1.4.1961 ab
Inkrafttreten
14,90
11,90
DM
DM
täglich
H
15,—
12,—
DM
DM
b)
in Belegabteilungen:
für Erwachsene
15,40
DM
N
15,50
DM
für Kinder bis zu 12 Jahren
. 10,70
DM
!!
10,80
DM
c)
für gesunde Säuglinge
5,70
DM
!t
5,80
DM
d)
Isolierzuschlag
-,70
DM
ff
-, 80
DM.
§ 7
Erhöhung der Pflegesätze
für Selbstzahler.
Die Pflegesätze für Selbstzahler wurden, um vorüber
gehende Nachteile zu vermeiden, Interimsweise um 6 % erhöht.
Nachdem nun die Pflegesätze für öffentliche Kostenträger um
9 % erhöht werden können, sollten auch die Selbstzahlersätze
entsprechend angehoben werden. Diese Erhöhung ist bezüglich
der Pflegesätze Z. Klasse nur mit preisrechtlicher Genehmi
gung möglich. Es wird vorgeschlagen, die Pflegesätze nach dem
Stand vom ZI. März 1961 um 9 % zu erhöhen. Die Erhöhung könn
te vorbehältlich preisrechtlicher Genehmigung ab 1. 8. 1961
erfolgen.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
die Selbstzahlensätze mit Wirkung ab dem von der Verwaltung
vorgeschlagenen Zeitpunkt wie folgt zu erhöhen:
im Kreiskrankenhaus Biberach
5.
Klasse
Jahren
19,10
15,50
DM
DM
täglich
ff
für Erwachsene
für Kinder bis
zu 12
2.
Klasse
für Erwachsene
für Kinder bis
zu 12
Jahren
17,40
15,90
DM
DM
ff
ff