Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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Naoli Auffassung des Vorsitzenden handelt es sich 
hier auch um eine politische Präge, so daß auch der 
Kreisrat seine Auffassung zu dieser Sache vertreten 
sollte, Pest stehe, daß sich die Verhältnisse in den 
zurückliegenden Jahren geändert haben. Der Landkreis 
Biberach habe jetzt eine leistungsfähige Industrie. 
Man habe auch eine Oberschwäbische Planungsgemeinschaft 
und wolle wohl weiterhin Oberschwaben als Einheit sehen. 
Die Bestrebungen der Industrie- und Handelskammer Ulm 
würden diesen Interessen widersprechen. 
In der Beratung weist Kreisrat. Bürgermeister 
Hagel, Laupheim, darauf hin, daß nach seinen Erkundi 
gungen die Kammermitglieder aus Laupheim weiterhin bei 
Havensburg bleiben möchten. Er spreche sich deshalb 
für die Belassung des bisherigen Zustandes aus. Kreis 
rat Zinser empfiehlt eine Beschlußfassung im Kreisrat, 
daß man keine Angliederung an Ulm wünsche; Oberschwaben 
müsse eine Einheit bleiben. In diesem Sinne sprechen 
sich auch die weiteren Mitglieder des Kreisrats aus. 
Die politische Meinung des Kreisrats zu dieser Ange 
legenheit wird einstimmig in folgender 
Entschließung 
festgelegt: 
Aus der politischen Schau besteht keine Veranlas 
sung, den Landkreis Biberach aus dem Bezirk der Industrie- 
und Handelskammer Ravensburg auszugliedern. Die ober 
schwäbischen Landkreise wollen ihre politischen und wirt 
schaftlichen Interessen als Einheit vertreten können. Sie 
haben aus diesem 0runde auch eine Planungsfiremeinschaft 
Oberschwaben gegründet. Es ist daher zu fordern, daß das 
Gebiet Oberschwaben unverändert bei der Industrie- und 
Handelskammer Ravensburg verbleibt. 
§ 14 
Beitrag an den Gebietsausschuß Oberschwaben im 
LandesVerkehrsverband Württemberg e.V. 
Der auch vom Landkreis Biberach geförderte Werbe 
film "Oberschwaben" ist jetzt fertiggestellt. Zur Siche 
rung der Gesamtfinanzierung bittet der Gebietsausschuß 
um einen weiteren Beitrag von DM 2.000,—. Bisher wurden 
4.000,— DM vom Landkreis Biberach für diese Sache bezahlt-
	        
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