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§ 17
Errichtung einer Bäderabteilung im Kreiskrankenhaus
Bib erach.
Zur Fortsetzung der Planung der Röntgen- und Bäder
abteilung im Kreiskrankenhaus Biberach wird jetzt eine
Spezialfirma,für.Bäderfragen zur weiteren Beratung be
nötigt. Architekt Gaupp hat bei 5 leistungsfähigen und
erfahrenen Firmen Angebote eingeholt. Am billigsten hat
die gut renommierte Firma Fischer in Freiburg angeboten.
Sie fordert für ihre Beratung ein Honorar von 2 % der
Einrichtungssumme.
Nach Beratung wird
beschlossen:
die Firma Fischer in Freiburg für die Beratung zum Ange
botspreis beizuziehen.
§ 18
Haushaltsrest für die Haushaltsstelle 511.95 des
Rechnungsjahres 1960.
Die im Haushaltsplan 1960 bei Haushaltsstelle 511.95
bewilligten Baumaßnahmen konnten nicht so zügig abgewickelt
werden, wie es den Vorstellungen der Verwaltung entsprochen
hat. Es mußte daher beim Rechnungsabschluß ein Haushaltsrest
von 15.000,— DM gebildet werden.
Es wird einstimmig
beschlossen:
den Haushaltsrest von 15.000,— DM zu genehmigen.