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§ 19
Anzeigepflichtige Ausgaben im Rechnungsjahr 1960.
Der Kreisrat wird über die anzeigepflichtigen Aus
gaben des Rechnungsjahres 1960 unterrichtet. Diese an
zeigepflichtigen Ausgaben sind in einer Anlage zu diesem
Beratungsgegenstand festgehalten.
Nach Beratung wird
beschlossen:
von den anzeigepflichtigen Ausgaben ohne Einwendungen
Kenntnis zu nehmen.
§ 20
Zustimmungspflichtige Ausgaben im Rechnungsjahr 1961.
Es zeigt sich, daß im Rechnungsjahr 1961 zustimmungs
pflichtige Ausgaben im Krankenhausbereich entstehen werden»
Es handelt sich hauptsächlich um den medizinischen Sachbe
darf. Die Mehrausgaben werden teilweise durch Mehreinnahmen
gedeckt werden können.
Nach Beratung wird einstimmig
beschlossen:
folgendem überplanmäßigen Mehraufwand zuzustimmen:
Kreiskrankenhaus Biberach
medizinischer Sachbedarf bis zu 47.000,— DM
wirtschaftlicher Sachbedarf bis zu 7.000,— DM
Kreiskrankenhaus Laupheim
medizinischer Sachbedarf bis zu 8.000,— DM
Kreiskrankenhaus Ochsenhausen
medizinischer Sachbedarf bis zu 12.000,— DM.