Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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§ 19 
Anzeigepflichtige Ausgaben im Rechnungsjahr 1960. 
Der Kreisrat wird über die anzeigepflichtigen Aus 
gaben des Rechnungsjahres 1960 unterrichtet. Diese an 
zeigepflichtigen Ausgaben sind in einer Anlage zu diesem 
Beratungsgegenstand festgehalten. 
Nach Beratung wird 
beschlossen: 
von den anzeigepflichtigen Ausgaben ohne Einwendungen 
Kenntnis zu nehmen. 
§ 20 
Zustimmungspflichtige Ausgaben im Rechnungsjahr 1961. 
Es zeigt sich, daß im Rechnungsjahr 1961 zustimmungs 
pflichtige Ausgaben im Krankenhausbereich entstehen werden» 
Es handelt sich hauptsächlich um den medizinischen Sachbe 
darf. Die Mehrausgaben werden teilweise durch Mehreinnahmen 
gedeckt werden können. 
Nach Beratung wird einstimmig 
beschlossen: 
folgendem überplanmäßigen Mehraufwand zuzustimmen: 
Kreiskrankenhaus Biberach 
medizinischer Sachbedarf bis zu 47.000,— DM 
wirtschaftlicher Sachbedarf bis zu 7.000,— DM 
Kreiskrankenhaus Laupheim 
medizinischer Sachbedarf bis zu 8.000,— DM 
Kreiskrankenhaus Ochsenhausen 
medizinischer Sachbedarf bis zu 12.000,— DM.
	        
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