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II. Teil: Nichtöffentliche Sitzung.
§ 25
Ergänzung des Kreisrats.
Anläßlich der Berufung der Stadt Biberach zur Großen
Kreisstadt und der Ernennung des Bürgermeisters Leger zum
Oberbürgermeister ergeben sich in der Zusammensetzung des
Kreisrats aus rechtlichen Gründen Veränderungen. Ein Ober
bürgermeister ist kraft Gesetz Mitglied des Kreisrats, so
daß das Wahlmandat entfällt. Der Kreisrat wird über die
Rechtslage orientiert.
Die Kreisräte Zinser und Handgretinger beantragen
eine Vertagung dieses Beratungsgegenstandes, weil noch
weitere Abklärungen notwendig sind. In die nächste Kreis
ratssitzung soll auch der für Kreisrat Leger bestellte
Ersatzmann Gerster noch nicht geladen werden, weil Zwei
fel bestehen, ob die im Kreistag beschlossene Einigung
noch Geltung haben kann.
Es wird einstimmig
beschlossen:
diesen Beratungsgegenstand zu vertagen.
§ 26
Erstellung eines Kreisverwaltungsgebäudes.
Der Kreisrat wird über die derzeitige schwierige
Situation in der Unterbringung der Dienststellen des
Landratsamts unterrichtet. Es hat sich nicht umgehen
lassen, daß das Landratsamt als Behörde des Landkreises
in 8 verschiedenen Gebäuden untergebracht werden mußte.
Aber auch die KreisSparkasse Biberach drängt darauf, mög
lichst rasch das KreisVerwaltungsgebäude I erwerben zu
können, weil sie dringend auf räumliche Erweiterung ange
wiesen ist. Auch staatl. Stellen warten darauf, daß das
Landratsamtsgebäude für staatl. Dienststellen freigemacht
werden kann. Das liegt zum Teil durchaus im Interesse des
Landkreises, wenn man bedenkt, daß unter anderem auch das
Straßenbauamt, oder wenigstens ein Teil davon, nach Bibe
rach kommen könnte. Die Situation ist damit so, daß man