Full text: Niederschrift über die 16. bis 35. Sitzung des Kreisrates vom 19. August 1961 bis 4. Dezember 1963

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II. Teil: Nichtöffentliche Sitzung. 
§ 25 
Ergänzung des Kreisrats. 
Anläßlich der Berufung der Stadt Biberach zur Großen 
Kreisstadt und der Ernennung des Bürgermeisters Leger zum 
Oberbürgermeister ergeben sich in der Zusammensetzung des 
Kreisrats aus rechtlichen Gründen Veränderungen. Ein Ober 
bürgermeister ist kraft Gesetz Mitglied des Kreisrats, so 
daß das Wahlmandat entfällt. Der Kreisrat wird über die 
Rechtslage orientiert. 
Die Kreisräte Zinser und Handgretinger beantragen 
eine Vertagung dieses Beratungsgegenstandes, weil noch 
weitere Abklärungen notwendig sind. In die nächste Kreis 
ratssitzung soll auch der für Kreisrat Leger bestellte 
Ersatzmann Gerster noch nicht geladen werden, weil Zwei 
fel bestehen, ob die im Kreistag beschlossene Einigung 
noch Geltung haben kann. 
Es wird einstimmig 
beschlossen: 
diesen Beratungsgegenstand zu vertagen. 
§ 26 
Erstellung eines Kreisverwaltungsgebäudes. 
Der Kreisrat wird über die derzeitige schwierige 
Situation in der Unterbringung der Dienststellen des 
Landratsamts unterrichtet. Es hat sich nicht umgehen 
lassen, daß das Landratsamt als Behörde des Landkreises 
in 8 verschiedenen Gebäuden untergebracht werden mußte. 
Aber auch die KreisSparkasse Biberach drängt darauf, mög 
lichst rasch das KreisVerwaltungsgebäude I erwerben zu 
können, weil sie dringend auf räumliche Erweiterung ange 
wiesen ist. Auch staatl. Stellen warten darauf, daß das 
Landratsamtsgebäude für staatl. Dienststellen freigemacht 
werden kann. Das liegt zum Teil durchaus im Interesse des 
Landkreises, wenn man bedenkt, daß unter anderem auch das 
Straßenbauamt, oder wenigstens ein Teil davon, nach Bibe 
rach kommen könnte. Die Situation ist damit so, daß man
	        
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