o. Für Fetzenuiehl für IZentner 18.50 K
e. Für Roggeniiieli.1 für IZentner 16.50
2. Beim, Verkauf des Kehls seitens der Bross-
händler an die Kleinhändler
a. Für Kelzenauszugmehl für IZentner 20.10
b. Für Feizenmehl , 19.-
c. Für Roggebmehl 17.-
Die Säcke sind von den Kleinhändler und
Bäcker bei Bestellung des Kehls zu liefern,
'dos^o^t die Säcke von den Hüllern gestellt
werden,so haben die Letztem das Recht,eine
Leihgebür von 20$ für einen Sack zu fom
dem.
D. Brotpreise.
Für ein Weizenkleinbrot lOOBr. 7$ 7$
für ein Weizenhausbrot llOOGr.
für ein Weizenhausbrot 550Br. 21$
für eines mit 1650Br. 62$.
Roggenhausbrot bleibt ideg,iöei._J.)dte er
forderlichen Roggenmengen dem Kommunalver
band nicht zur Verfügung stehen.
E. Kleienpreise.
Für 1 Zentner 6.50M, bei Abgabe derselben
an die Hüller durch den Kommunalverband
wird 611 berechnet.
Der Oberamtspfleger macht Hitteilung über
die Streckung des Brotgetreides mit Berst
tenmehl und verliest den Akteninhalt.Der
Beztrksrat erklärt sich damit einverstanden
die Bezirkstelle für Nahrungs-und Futter
mittel da 6 -8 mit der Landesgetreidestelle
Stuttgart wegen des Berstenau fkau fs statt
des Ankaufs von Berstenmehl weiter verhan
delt.