101.
Ben 30*Bezember 1924.
Person zu besorgen hat.
Beschluß:
De® Obérant sgeoemeter Eberwein in vorliegenden Falle
ausnahmsweise für seinen geprüften Gehilfen Borfschmid
die Anrechnung von Reisekosten nach Stufe II der Reisen
kostenverordnung zu gestatten, da es sich um eine raseh
zu beendigende Feldbereinigung handelte.
§ 115.
Der Verband der Amtskörperschaften
hat beschlossen, die Unterstützung der
Anstalten der freien Liebestätigkeit ,
des ganzen Landes nach einheitlichen
und gleichmäßigen Gesichtspunkten
zu regeln und zu diesem Zwecke pro
1924: den Betrag von 79 000 L - auf
die Amtskörperschaf ten umzulegen und
den Betrag der Zentralleitung für
Wohltätigkeit zur Verteilung unter
die Anstalten entsprechend ihrer Größe\
Bedeutung und Bedürftigkeit zur ver= 1
fügung zu stellen. Bie Zentralleitung
für Wohltätigkeit richtet an die Amts-
körpersehaft Laupheim, welche dem
Verband der Amtskörperschaften nicht*
angehört, die Anfrage, ob sie sieh
diesem Vorgehen nicht ansehließen will.
Ber anteilige Betrag an der Umlage
würde sieh auf 890 I belaufen.