106.
Den 30* Dezenter 192k.
treter der frÄen Wohlfahrtspflege
und der Fürsorgebedürftigen haben nach
§ 1k Abs, 2 der V.V. zur L.F .7 ,Anspru^
auf angemessene Entschädigung aus der
Kasse des Bezirksfürsorgeoerbands,
Auf Antrag des Bezirksfürsorgeaus^
sehusses wird
beschlossen:
1»7 den gewählten Vertretern für ihre Teilnahme an den
Sitzungen eine pauschent schädig un g zu gewähren und
zwar :
für
einen
sollen
Tag
von
-» r
4
I -
»
9
3/k
»
»
** •
3
« -
*
9
1/2
9
- r
2
A —
9
9
1/k
»
9
— ;
1
X -
2* J hiezu die Zustimmung der Amt so ersammlung einzuholen.
§ 117.
Sn Bezug auf die Krankenhilfe
(sogenannte gehobene Fürsorge / wer#
den im hiesigen Bezirk durch die
Arzte und Apotheker die Verträge
zwischen der Haupt fürsorgestelle der
Kriegsbeschädigten * und Kriegshinte
bliebenenfürsorge und dem Pharmazeut
tischen Landesoerein in Württemberg
nom 1. Sanuar 192k an bei allen niehU
nersicherten Hilfsbedürftigen Kriegs*
Hinterbliebenen, Kleinrentnern und
Sozialrentnern in Anwendung gebracht,