10?.
pen JO' Dezember 192k.
also die Gebühren der Ärzte naeh den
Mindestsatz der staatliehen Gebühren«
ordnung von 2k.3uli 1922 geteilt
durch 10 und die Gebühren der Apothet
her naeh den Bestimmungen der Arznei*
taxe mit einem Abzug von 10 % berechn
net. Krankenhauskosten werden pilasse
berechnet. Entsprechend dem An*
trag des Bezirksfürsorgeausschusses
wird
beschlösse nt
1.9 den durch die Krankenhilfe für die genannten Katego=
rien von Fürsorgebedürftigen entstehenden Aufwand naeh
obigen Grundsätzen im vollen Betrage auf den Bezirks*
fürsorgeverband zu übernehmen;
2*7 die Zustimmung der Amt so ersammlung hiezu einzuholen.
§ 118.
Bie veränderten Gehaltsbezüge ,
wie sie den Staatsbeamten vorn l.Kovem^
ber d.3. an hinsichtlich des Orts*
Zuschlags (Reg.Bl. 192k S. k?l-Staats~
anzeiger Ur. 25k / vom 15-Uov ember
bezw. !•Dezember d.3. hinsichtlich
def Grundgehalts, Kinder = und Frauen*
Zuschläge / Min.Erl.v.5.Dezember 192k,
Amtsbl. S.502 ft.9 gewährt werden,
werden auch für die Amtskörperschafts*
beamten bezw. =Angestellten zur Zahlung
angewiesen .