Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

108. 
pen 30* Dezember 1924. 
§ 119. 
Für 192h wurden seitens der Stadt = 
gemeinde Laupheim sämtliche im feuere 1 
wehrpflichtigen Alter stehende Amts= 
körperschaftsbeamte zur Feuerwehrab gäbe 
veranlagt. Auf Grund des Ministerial « 
erlasses vom l.Mai 1922 -Amtsblatt 
S. 173 - wurden Befreiungen von Amts- 
körperschaftsbeamten vom Feuerwehr dienst 
nicht ausgesprochen, da diese Beamten 
nach dem Statut der freiwilligen Feuer« 
röskr Laupheim bisher ausnahmslos von 
diesem Dienst befreit waren. Entspre= 
chend dem Vorgehen anderer Bezirke 
wird 
beschlossen: 
Wegen öffentlicher Berufspflicht von der peuerwehrdienst^ 
Pflicht den Oberamtspfleger und Oberamtssparkassier auszu* ' 
nehmen, eine Befreiung bei den übrigen Beamten nicht auszu* 
sprechen, da diesen vermöge ihres Amtes die Teilnahme am 
Feuerwehrdienst möglich ist bezw. in dringenden Verbinden 
rungsfällen die Möglichkeit der Entschuldigung besteht. 
§ 120. 
Die Amtskörperschaft hat laut 
Amtsoersammlungsbesehluß vom l*Aug. 
1921 - § 32 - bezw. 21.Februar 1923 
- § 83 - Aktien der Ueokaraktien• 
gesellsehaft in Höhe von 145 000 Pa» 
piermark gezeichnet. Kaeh Beschluß 
der Generalversammlung der Aktionäre
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.