111.
Den 50* Dezember 1924.
§129.
Die Witwe des früheren Oberamts^
pflegedieners Natter sucht
in Anbetracht ihrer ungünstigen
Verhältnisse darum nach, das ihr
verbilligte Gratial wieder auf den
Friedensbetrag / -.• 180 ^ - zu er&<
höhen.
Beschluß:
Das seither verbilligte Gratial der Frau Witwe
Natter mit Wirkung vom l'Danuar 1929 an ? Vorbehalte
lieh der Zustimmung der Amtsversammlung - von 100 Ä
auf - - 160 K jährlich zu erhöhen.
§ 124.
Anläßlich eines Dnfalls des
Furrenwärters in Schwendi hat sich
die Frage aufgeworfen, ob die Amts«"
Körperschaft für alle Gemeinden des
Bezirks eine Versicherung der Farren=
halter gegen Dnfall mit dem Gemein=
dever siehe rung sverein A.G. Stuttgart
eingehen soll, da nach dem bestehen«
den Haftpflichtversieherungsvertrag
die Farrenwärter gegen Unfälle bei
Ausübung ihres Dienstes nicht verr
sichert sind. Die Dahresprämie würde
nach Mitteilung des Gemeindevorsteher
rungsvereins bei einer Versicherungs*