114.
Den 16,Februar 1925,
Besohl u ß :
1*7 Den Übertritt des Oberamtsgeometers Baur in
Dietenheim in den Ruhestand auf 23.Februar 1929
festzustellen ;
2*7 den Verwaltungsrat der Körperschaftspensionskasse
zwecks Festsetzung und Anweisung des Ruhegehalts«
zu verständigen.
§ 126♦
Oberamtsgeometer Baur
hat an das Ministerium des Dönern ein
Gesuch um weitere Belassung in seinen
Amte gerichtet, was aber angesichts der
zwingenden Vorschrift des § 46 der
Personalabbauverordnung nicht möglich
ist. Dagegen unterliegt es nach
Minist.^Erlaß vom 6.Februar 1929
Rr. IV 966 keinem Bedenken, den Ober«
amtsgeometer Baur die von ihm b e=
gonnenen Arbeiten selbst vollenden zu
lassen, falls dies in einem nahen
Zeitpunkt möglich ist. Aie in Frage
kommenden Arbeiten erfordern noch
einen Zeitaufwand von etwa 196 Tagen.
B e s e h 1 a ß r.
1*7 dem Oberamtsgeometer Baur die Aufarbeitung der
in Frage kommenden Arbeiten zu gestatten und ihm