117.
Den 16* Februar 1925*
den Oberamtsgeometer Eber wein in Laupheim
Bezirk II mit 22 Gemeinden und zwar :
Altheim, Dietenheim, Donaustetten, Dorndorf, Gögg^
lingen, Ellerrieden, Oberbalzheim, Oberkirehberg,
Regglisweiler, Schnürpflingen, Sehönebürg, Sehwendi,
Sießen, Sinningen, Steinberg, Enterb alzheim, Enters
kirehbergfDnterweiler, Wain, Wangen,Weinstetten und
Wiblingen.
2*1 Sie Oberamtsgeometer Speth und Eberwein vom
l'März 1929 an als vollbeschäftigte Beamte unter
Einbeziehung ihrer gesamten,mit öffentlichem Glauben
ausgestatten Tätigkeit in ihre Amtsaufgabe anzustel=
len.
5*1 Als Amtssitz für den Oberamtsgeometer Eberwein
ebenfalls Laupheim zu bestimmen mit der Maß*
gäbe, daß er seine Reisekosten ete. nur nach den
Beträgen berechnen darf, die sieh bei dem Amtssitz
des Geometers in Dietenheim ergeben würden.
§ 12S.
Nachdem durch Erlaß des
Arbeitsministeriums vom 21. October
192 4 Sr. C. 2^1 die Kostenvertei«
lung des öffentlichem Arbeitsnaeh•
weises Elm auf die Errichtungs«
gemeinden geregelt worden ist,
schlägt der Verwaltungsausschuß
folgenden Wortlaut des § 22 der
Satzung vor r