Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

118. 
Ben 16'Februar 1925. 
„ Bie Verteilung der Kosten des öffentlichen 
Arbeitsnachweises und des Aufwands der Erwerbs* 
losenfürsorge, welche auf Grund gesetzlicher 
Bestimmungen oon den Errichtungsgemeinden zu 
tragen sind, auf die Amtskörper schäften Ulm, 
Blaubeuren und Laupheim erfolgt nach dem Verhält« 
nis der Zahl der krankenversieherungspfliehti« 
gen Personen der genannten 3 Bezirke einerseits 
und der Zähl der durch dam Arbeitsamt Bin in den 
einzelnen Bezirken erzielten Stellenvermittlungen 
andererseits, jedoch mit der Maßgabe, daß die 
Zahl der letzteren doppelt zu bewerten ist. 
Hienaeh ist zunächst zu berechnen, wie sich 
die Verteilung der Kosten auf die 3 Bezirke unter 
Zugrundlegung erstens der Zahl der krankenver* 
sieherungspflichttgen Personen, zweitens der 
in den einzelnen Bezirken erzielten Vermittlung 
gen gestaltet. Bie Ergebnisse der letzteren Be* 
rechnung sind zu verdoppeln, alsdann mit dem 
ersten zusammen zu zählen und hierauf der Burch* 
schnitt durch Teilung mit * 3 zu gewinnen• 
AI s Grundlage für die Festsetzung der tranken* 
ver Sicherungspfliehtigen Personen, dient für 
jeden Monat der in den Berichten der Kranken* 
hassen über die eingegangenen Beiträge zur 
Erwerbslosenfürsorge angegebene Mitglieder stan^ 
Beschluß * 
zuzustimm^en •
	        
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