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Ben 16'Februar 1925.
„ Bie Verteilung der Kosten des öffentlichen
Arbeitsnachweises und des Aufwands der Erwerbs*
losenfürsorge, welche auf Grund gesetzlicher
Bestimmungen oon den Errichtungsgemeinden zu
tragen sind, auf die Amtskörper schäften Ulm,
Blaubeuren und Laupheim erfolgt nach dem Verhält«
nis der Zahl der krankenversieherungspfliehti«
gen Personen der genannten 3 Bezirke einerseits
und der Zähl der durch dam Arbeitsamt Bin in den
einzelnen Bezirken erzielten Stellenvermittlungen
andererseits, jedoch mit der Maßgabe, daß die
Zahl der letzteren doppelt zu bewerten ist.
Hienaeh ist zunächst zu berechnen, wie sich
die Verteilung der Kosten auf die 3 Bezirke unter
Zugrundlegung erstens der Zahl der krankenver*
sieherungspflichttgen Personen, zweitens der
in den einzelnen Bezirken erzielten Vermittlung
gen gestaltet. Bie Ergebnisse der letzteren Be*
rechnung sind zu verdoppeln, alsdann mit dem
ersten zusammen zu zählen und hierauf der Burch*
schnitt durch Teilung mit * 3 zu gewinnen•
AI s Grundlage für die Festsetzung der tranken*
ver Sicherungspfliehtigen Personen, dient für
jeden Monat der in den Berichten der Kranken*
hassen über die eingegangenen Beiträge zur
Erwerbslosenfürsorge angegebene Mitglieder stan^
Beschluß *
zuzustimm^en •