Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

129. 
Ben 7* M a t 1925. 
teilung des früheren Vororts des Be= 
zirks Laupheim geltend gemachten 
Gründe nicht für berechtigt. 
Mit dieser Begründung könnten sieh 
sämtliche Grenzgemeinden eines jeden , 
Obérant sbezirks, die sieh in der Hähe 
von Obérant sstädten benachbarter Be= 
zirke, mit welchen sie naturgemäß in 
nahen wirtschaftlichen Beziehungen 
stehen, von ihrem Bezirk loslösen. 
Mit mindestens dem gleichen Rechte 
könnte der Bezirk Laupheim die Zutei= 
lung der benachbarten Gemeinden Ober= 
und Untersulmetingen, O.A. Biberach und 
Rißtissen O.A. Ehingen, welche Gemein= 
den mit den Gemeinden Laupheim und Acht 
stetten sogar gemeinsame Bahnhöfe be= 
sitzen, zu dem Oberamtsbezirk Laupheim 
beanspruchen, wie dies von der Stadt 
Blm bezüglich der Gemeinde Wiblingen 
zum Oberamtsbezirk Ulm geschehen ist. 
Der Bezirksrat erhebt daher 
einstimmig 
wegen der beantragten Verkleinerung 
des Obe rant sbezirks Laupheim zu Gunste 
n 
des an Einwohnerzahl und Flächeninhalt 
größeren und leistungsfähigeren Rach■ 
barbezirks f 
Einsprache 
gegen die geplante Zuteilung der Ge= 
meinde Wiblingen zum Oberamtsbezirk 
Ulm. Der Bezirk Laupheim darf nicht
	        
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