13P.
Den 7* M a i 192 5.
§ 144.
V« nach den seitherigen Verband*
langen voraussichtlich mit der Ein*
gemeindung Wiblingens nach Elm zu
rechnen ist, wird für diesen Fall
die Verlegung des in dieser Gemeinde
befindlichen Dienstsitzes des Ver*
waltungsaktuariats III notwendig.
« Verwaltungsaktuar Nothhelfer hat an
das Gesuch um
den Bezirk sr at/ die Behandlung dieser
Frage gerichtet, da es si^h für ihn
^ u.a. um Beschaffung einer Wohnung,
bezw. Erstellung eines Neubaues han&
le und er seine bisherige Wohnung
in Wiblingen vertragsgemäß auf l*0kt.
1926 räumen müsse.
p. Nothhelfer beantragt gegebenen*
falls den Dienstsitz nach Laupheim
zu verlegen, woy.er für dieses Aktua*
riat auch schon/gewesen sei.
Für die Mehrzahl der zum fraglichen
Aktuariatsbezirk gehörenden Gemeinden
sei der Dienstsitz in Laupheim prak*
tischer.
_ e_ s_ e~h_l_ u_ :
Din Dien stwohnsitz des Verwaltungsaktuariats III im Falle
der Eingemeindung der Gemeinde Wiblingen in die Stadtge*
meinde Dim, nach L aup h e im zu verlegen.