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Den /. « a r 1929.
§ 145.
Die Wohnungsgeldzusehüsse für
die Württ, Staatsbeamten sind gemäß
Hinist,Erlaß vom 21, April 1525 fMin.
Aatisbl. S. >751 oon seitherigen 55 ^
auf 55 $ der vollen Sätze vom 1. April
1925 ab erhöht worden,
die erhöhten Sätze werden auch
für die Amtskörpersehaftsbeamten zur
Zahlung angewiesen,
§ 145.
Die Wÿrtt, Landes fürsorgebehörde
hat der Bezirksfürsorgebehörde an
Altfondsmitteln den Betrag von -t601l
zur Verteilung an Altveteranen bezw.
deren Hinterbliebenen überwiesen und
hiezu die Bewährung von Zuschüssen
durch die Amtshörper schäft zur Erhö*
hung der Einzelbeträge angeregt.
Durch die Bezirksfürsorgebehföde kam^
an 5 Altveteranen Beiträge von je
1 0 X und 29 Hinterbliebene| Beiträge
von je 5 A zur Verteilung, sodaß
der von der Amtskörperschäft zu g e=
währende Zuschuß 155 A beträgt.
Beschluß»
Sich mit der vorgenommenen Verteilung einverstanden
zu erklären und den Betrag von 155 Ay seitens der
Amtskörpersehaft zu verwilligen.