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Den 7‘M a i 1925.
§ 147.
Oberamtssparkassendirektor Braun «
F^r hat zufolge Bezirk sr at sheschlus^
ses die Prüfung der Schlußrechnung
des K°mmunalverbandes vor genommen.
Das Protokoll über die erhbobenen
Beanstandungen ist dem früheren Ge«=
schäftsführer, Verwaltungsaktuar
K°hler zur Beantwortung zugegangen.
Von den Beanstandungen bezw. deren
Erledigung wird dem Bezirksrat Kennte
his gegeben und können diese als er=
ledigt angesehen werden, bezw. da
die Vorgänge in der Bnflationszeit
liegen, beruhen.
Der Bezirksrat
beschließt r
bei der Amtsversammlung zu beantragen x Die Schluß =
- - ^ Abrechnung des Kommunalverbands anzuerkennen und
den Geschäftsführer zu entlasten.
§ 148.
Den Verwaltungsaktuaren wurden
in den letzten Bahren für die Fertig
gung der Brandsehadensumlage in den
Gemeinden ihres Aktuartatsbezirks
als Entschädigung regelmäßig die von
der Gebäudebrandversicherungsanstalt
gewährten Gebühren überlassen,wobei
davon ausgegangen wurde, daß es sich
um eine außerordentliche Dienstob«
liegenheit handle.