Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

142. 
Den P-Uut 1925. 
Saeb der seitens des Obérante bei 
andern Oberämtern des Oberlandes ge= 
haltenen Umfrage, sind die Brandscha« 
dens^eschafte durch die Verwaltungs* 
aktuare überall als ordentliche Dienst 
Obliegenheit zu besorgen, 
Dement sprech end wird vorn Beztrkrat 
besohl o s s e n : 
—— 
1./ Den Verwaltungs ah tuar en ^r die Besorgung der Brand» 
schaden sumlag ege schäfte als ordentliche Dienstobliegenheit 
zu übertragen und desselben bei eventl, aus diesem Anlaß 
notwendigen auswärtigen Dienstleistungen das Verordnungs^ 
mäßige Täggeld (Diäten) und Reisekosten zu gewähren . 
2*1 Die öon der Brandversicherungsanstalt den Gemeinden zu* 
fließenden Gebühren in der Gemeindekasse zu belassen und 
3,1 zu diesen Beschlüssen Zustimmung der Amt so ersammlung 
einzuholen, 
§ 149. 
Die PensiAonskasse für Körper» 
sehaftsbeamte weigert sich laut Erlaß 
vom 6*April d.3. an Oberamtsgeometer 
a,D, Baur den, diesem vom l»Uärz 
d,3, ab zustehenden Ruhegehalt anzu* 
weisen, da p. Baur in seinem bisherig 
gen Amt noch Dienste leiste, insofern 
ihm laut Bezirksr at sbeschluß vom 
16, Februar d,3. - oben § 126 - die 
Aufarbeitung der bereits in Angriff 
genommenen Arbeiten bis 1,September 
ds,3rs, gestattet worden ist.
	        
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