142.
Den P-Uut 1925.
Saeb der seitens des Obérante bei
andern Oberämtern des Oberlandes ge=
haltenen Umfrage, sind die Brandscha«
dens^eschafte durch die Verwaltungs*
aktuare überall als ordentliche Dienst
Obliegenheit zu besorgen,
Dement sprech end wird vorn Beztrkrat
besohl o s s e n :
——
1./ Den Verwaltungs ah tuar en ^r die Besorgung der Brand»
schaden sumlag ege schäfte als ordentliche Dienstobliegenheit
zu übertragen und desselben bei eventl, aus diesem Anlaß
notwendigen auswärtigen Dienstleistungen das Verordnungs^
mäßige Täggeld (Diäten) und Reisekosten zu gewähren .
2*1 Die öon der Brandversicherungsanstalt den Gemeinden zu*
fließenden Gebühren in der Gemeindekasse zu belassen und
3,1 zu diesen Beschlüssen Zustimmung der Amt so ersammlung
einzuholen,
§ 149.
Die PensiAonskasse für Körper»
sehaftsbeamte weigert sich laut Erlaß
vom 6*April d.3. an Oberamtsgeometer
a,D, Baur den, diesem vom l»Uärz
d,3, ab zustehenden Ruhegehalt anzu*
weisen, da p. Baur in seinem bisherig
gen Amt noch Dienste leiste, insofern
ihm laut Bezirksr at sbeschluß vom
16, Februar d,3. - oben § 126 - die
Aufarbeitung der bereits in Angriff
genommenen Arbeiten bis 1,September
ds,3rs, gestattet worden ist.