143.
Ben 7*M a i 1925.
Beschluß:
Bie dem p. B^ur erteilte Genehmigung zurückzunehmen ,
falls die Ministerialabteilung für Bezirks*und Körperschaft s*
Verwaltung , welcher die Akten vorgelegt worden sind, die
Weigerung der Pensionskasse für Körpersehaftsbeamte für
begründet erachten sollte.
§ 130.
anfolge Einrichtung von Haupte
anschlüssen für die Beamtungen der
Amtakörpersehaft ist der Anschluß
des Bezirksfeuerlöuehinspektors
Küchle an die ftnfallmeldeeinrieh*
tung aufgehoben worden. Hiefür be*
steht jedoch im öffentlichen 3nteres*
se ein dringendes Bedürfnis,
Ha.ch Mitteilung der Oberpost*
direktton Stuttgart ist diese bereit,
den Anschluß des Bezirksfeuerlösch*
inspektors an die Bnfallmeldeein*
richtung vornehmen zu lassen, wenn
die einmaligen Kosten ersetzt und die
nach der P.O. für Anschlüsse an die
Bnfallmeldeetnrichtungen festgesetz*
ten Gebühren bezahlt werden.
An Gebühren kommen nach Mitteilung
des Telegrafenbauamts Ulm in Anrecht
nung :