153.
Sen 7. M a i 1925.
wöchentlich ein ein Arbeitstag erfordere
lieh. Obérant sbauwei st er lächle sueht
uw die Ermächtigung nach, einen sol«
ehen sr.Zt. nach Stundenlohn und
14 tägiger Kündigung anstellen zu
dürfen.
Gleichzeitig ersucht er um Ermäch=
tigung, dem Straßenwärter Wegerer
seinen Dienst bei der Amtskörper seh a ft
auf den Tag kündigen zu dürfen, wo
Wiblingen aus dem Amtskörperschafts
verband ausscheidet.
Beschluß r
Den Obérant obaumeister Wohle die naehgesuehte Ersaeh-
gung zu erteilen.
§ 162.
laminfegermeister B a d e r hat
als Inhaber des lehrbezirks II seinen
Wohnsitz in Wiblingen.
Für den Fall der Eingemeindung
von Wiblingen nach Dlm, kann Wiblingen
nicht mehr Dienstwohnsttz bleiben.
Oberamtsbaumeister Küchle beantragt,
seinerzeit den Wohnsitz des lehrbe«
ztrks II zu verlegen und zwar nach
Altheim oder Hüttisheim.
Beschlußt
Sich mit dem Anträge einverstanden zu erklären.