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- Den 7' « a i 1925.
die angeschafften Mobiliar stücke
Eigentum der Gemeinde sind und ver*
bleiben.
Beschluß:
Der Gemeinde Dietenheim zu den entstandenen Kosten der
Neuanschaffung -vorbehaltlich der Zustimmung der Amts*
Versammlung - einen einmaligen Beitrag von -r 200 I zu
oerwilliégen .
§ 167.
Das Dach des Anbaus am Oberamts=
sparkassengebäude ist schadhaft und
ist eine Ausbesserung nicht zu um*
gehen. Außerdem sind auch die Rin*
nen und Dachoorspränge am Rauptbau
schadhaft. Weiter muß ein Teil des
hölzernen Gartenzauns gegen Nord*
westen erneuert werden. Die Kosten
werden ca. 1400 X betragen, können
sieh aber eventl. erhöhen.
Beschluß:
Die Ausbesserungsarbeiten dem Anträge des Oberamts*
baumeisters Küchle entsprechend vornehmen zu lassen.
§ 168.
Das Gewölbe des Backofens im
Bezirkskrankenhaus ist am Einsturz u.
fein Dmbau vorzunehmen. Der Aufwand
beläuft sichle voraussichtlich auf