Die Amtskörperschaft sorgt für Fernsprechanschluß des Oberamtsgeometers und trägt be:: Aufwand für das von
letzterem zu haltende Amtsblatt.
4. Die Amtskörperschaft verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, daß die Gemeinden dem Oberamtsgeometer zur
Besorgung der auf den Rathäusern vorzunehmenden Arbeiten ein geeignetes Zimmer mit Heizung und Beleuchtung zur
Verfügung stellen und daß sie Meßstangen, Fluchtstäbe Senkel, Kreuzjcheibe und Wasserwage beschaffen und unterhalten.
§ 6.
Stellvertretung.
'Bei Urlaub, Krankheit oder anderer Dienstverhinderung haben sich die Oberamtsgeometer des Bezirks gegenseitig zu
§ 7.
Rechtliches Dienstverhältnis.
3m übrigen gelten für das Dienstverhältnis des Oberamtsgeometers die Bestimmungen der Gemeinde- und Bezirks
ordnung, des Pensionsgesetzes für Körperschaftsbeamte, des Pensionsergänzungsgesetzes für Körperschaftsbeamte und der
dazu erlassenen oder noch ergehenden Verordnungen und Verfügungen.
an in Kraft.
§ 8.
(1) Dieser Vertrag tritt mit Wirkung vom 1.-Ap^b
G) Atit Rücksicht darauf, daß der Oberamtsgeometer die Gebühren unb die sonstigen von^dLN—Äntrugstellern zu
leistenden Ersätze für seine Tätigkeit im Rechnungsjahr 1920 selbst bezogemhotz-mrerden jedoch die festen nach Maßgabe des
Körperschaftsbesoldungsgesetzes zu begabjenberLJDienffbegüge sowie die sonstigen, dem Oberamtsgeometer zukommenden Ver-
gütungen un beschadel-er Bestimmung des § 30 Abs. 1 Satz 2 der Ministerialverfügung vom 21. April 1921 (Reg.Bl. S.
TITs^rftHt Wirkung vom 1. April 1921 ab gewährt. .
(3) Sämtliche von den Antragstellern zu bezahlenden Gebühren und sonstigen Kosten für die nach dem 1. April
192Îz fertig gestellten Arbeiten des Oberamtsgeometers fließen in die Kasse der Amtskörperschaft. Hat der Oberamtsgeometer
solche Gebühren und Koste^ schon selbst eingezogen, so hat er den eingezogenen Betrag der Oberamtspflege auszufolgen.
Soweit in den nach dem 1. 4^8*1924 zu^Einzug kommenden und in die Kaffe der Amtskörperschaft fließenden Beträgen
die Entlohnung für bereits vor dem 1.4^8 192& geleistete Arbeit oder die Entschädigung für Auslagen usw. vor diesem
Zeitpunkt inbegriffen ist, ist dem Oberamtsgeometer der hierauf entfallende Teilbetrag der eingehenden Summe von der Ober
amtspflege auszubezahlen.
Bezirksrat:
Oberamtsgeometer :