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Den 7. 3 a 1 i 1925.
nach einer etwaigen Abtrennung der
Gemeinde Wiblingen noch als leistunge*
fähig zu betrachten ist.
An der Amtskärper schäft sumlag e ist
die Gemeinde Wiblingen nur mit 2 $
beteiligt.
Zu der Frage der le mögen sauseinan«
setzung zwischen den Amtskörperschaft*
ten Laupheim und Ulm kann der Bezirks*
rat erst Stellung nehmen, wenn die
Frage der Aufwertung der Schulden der
Amtskä rp erschaft Laupheim und der Ge*
meinde Wiblingen und der Einlagen der
Ob er unis sparkasse entschieden ist.
Die Voraussetzungen für eine Ein*
gemeindung von Wiblingen nach Ulm sind
heute tatsächlich noch nicht vorhanden,
was auch aus dem von der Stadt Ulm
vorgelegten Eingemeindungsplan, der
ganz ungewisse künftige Verhältnisse
darstellt, zur Genüge hervorgeht.
Wiblingen ist heute von Ulm über wärt*
tenbergisches Gebiet 7 km und über Lsu-
Ulm 5,4 km entfernt. Die Donau und die
311er bilden die natürlich? Grenze .
Eine Zusammenlegung mit der Stadt Ulm
kann nur auf dem Wege über das Donau*
tal erfolgen, was auch der Eingemein*
dungsplan versieht.
Die Wiblinger Arbeiterbevölkerung
ist hauptsächlich deshalb für die