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Ben 7. 3 u 1 i 1925.
Eingemeindung, weil sie glaubt, daß
in Edlle der Eingemeindung in Wiblingen
8 ich 3ndustrie ansiedeln werde. Für
eine solche Entwicklung fehlen aber in
Wiblingen alle natiirliehen Voraussetzw
gen; diese Voraussetzungen müssen oon
der Stadt Bin erst in Wiblingen ge-
schaffen werden.
Bie Abnahme der Einwohnerzahl in
Bin gegenüber der letzten Volkszählung
spricht heute gegen eine derartige Ent
wicklung. Han darf die Lage oon Wib«
lingen nicht mit derjenigen oon Süf*
lingen oergleichen, welches mit Bin
zusammengebaut und an der Eisenbahn«
linie gelegen ist«
Ber wahre Grund der Eingemeindung
ist für die Stadt BLH der Gedanke, un »
mittelbare Stadt mit großen Vororts*
oerkehr - ein Staat in Staate Württei
berg - zu werden.
Zu den Einzelheiten des Eingemein«
dungsoertrags äußert sieh der Bezirks*
rat dahin *
Ob der Polizeidiener in Wiblingen
als solcher in den Bienst der Stadt
Ulm übernommen werden kann, wird frag»
lieh sein, da die Polizei in Bin
staatlich ist•
Es entzieht sich der Kenntnis des
Bezirksrats, ob die Stadt Bin nach de-