Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

165. 
Den 7' 3 u 1 i 1925. 
3m. 3Mersse der Förderung des Noh* 
nungsbaus und mit Rücksicht darauf,= 
daß die Erstellung von Beamtenwohn 
Aêê häuser^für Amtskörperschaftsbeamte 
durch die Antikörper schäft selbst eine 
außerordentlichA schwere finanzielle 
Belastung bringen würde und daher 
wohl kaum in Frage kommen kann, wird 
M Gewährung solcher Darlehen, wie 
dies auch anderwärts der Fall ist, 
als gangbarer Neg gehalten. Uber die 
Höhe der zu gewährenden Darlehen, de* 
ren Rückzahlung, Verzinsung u.s.w. 
findet eine ausgibige Aussprache statt. 
Der Bezirksrat kommt hierauf zu dem 
Be schloß j 
bei der Amtsversammlung folgenden Antrag zu stellent 
UZ an Amtskörperschaftsbeante zur Erstellung eines eigenen 
Wohnhauses,auf Ansuchen ein auf 10 Sahre unkündbares 
Baudarlehen bis zum Betrage von 10 000 I zum Zinsfuß 
von 5 S durch die Amtskörper schaff zu gewähren. 
Der Zinsfuß ermäßigt sich auf 4 $ von dem Zeitpunkt ab, 
an den der Zinsfuß für Darlehen bei der Oberamtssparkasse 
auf 8 $ herunter gegangen ist. 
2.1 Den Differenzbetrag zwischen dem bewilligten Zinsfuß 
und dem ordentlichen Zinsfuß der Oberamtssparkasse auf 
die Amtskörper schäft zu übernehmen. 
-t~:~:- 
§ 174. 
Auf den Bezirksratbesehluß vom 
7'Mai ds. 3rs. - oben § 141 - hat 
der Gemeinderat Laupheim am 22*Hai d.3.
	        
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