ISS.
Den 27'Oktober 1-25.
bringen, nach. Der Gehilfe Häbich
wird aA h Nov ember 1929 die Kanzlei
gehilfenstelle beim hiesigen Oberamt
antreten. Da unter den vorliegenden
Umständen ein Bedürfnis für eine Per=
sonalvermehrung anerkannt werden muß,
wird
beschlossen:
Die Einstellung eines ungeprüften Gehilfen fVerwalt,=
Kandidat ) durch die Ob eramtsSparkasse bis 1.April 192$
gegen Bewährung der gesetzlichen Bezüge zu genehmigen.
§ 204.
Die Oberamt.sSparkasse stellt
wiederholt Antrag auf Einführung sogen,
Heimsparkassen, da hiefür ein Bedürfe
nis bestehe, insofern bereits versehie
denepseits diesbezügl. Anfragen an di
Kasse gestellt wurden. Bei anderen
Sparkassen wurden mit den Heimspar«
kassen gute Erfahrungen gemacht.
Oberamtssparkassier Konrad gibt über
■ den Zweck der Heimsparkassen näheren
Aufschluß, 3n der Ougend soll dadurch
der Sparsinn geweckt und gesteigert
werden. Ein Risiko kommt für die
Oberamtssparkasse nicht in Betracht,
da jedem Hnhaber einer Heimsparkasse
sein Sparkonto bis zur Höhe von 2 Bi
gesperrt wird, bis die Rückgabe der
Heimsparkasse an die Kassel erfolgt*