190.
Den 27 ^Oktober 1923.
rückt demgemäß auf Grund der Besold
dungssatzung von diesem Zeitpunkt at'
in Gruppe IX der Körper schaf tsbesold,=
Ordnung ein. Sein Besoldungsdienst=
alter ist daher neu festzusetzen.
Der Beginn des Besoldungsdienstalters
in Gruppe VIII ist laut Bezirksrats=
Beschluß vom 13.Februar « 1923 auf
den 1.Oktober 1913 festgesetzt worden«
Demnach bezog Konrad am luttai 192 4
die Bezüge der Gruppe VIII St.3,mit
Vorrückung in Stufe 6 auf 1.Oktober
1923. Der Beamte rückt vam 1-Mai 192 4
ab in die Bezüge der Besoldungsgruppe'
IX/3 und gemäß § 2 Abs.l Satz 3 der
K.B.O. 4am 1.Oktober 1923 in Stufei
ein.
Beschluß *
1 .) Den Beginn des Besoldungsdienstalters des Obérants spar«
kassiers Konrad in Gruppe IX auf den 1.Oktober 1919
festzusetzen;
2 .) zu diesem Beschluß die Zustimmung der Amtsversammlung
einzuholen.
§ 207.
Für 1923 ist der Wert der Gras*
nutzung der Amtskörpersehaftsstraße^
wärter festzusetzen. Der Gras^ertrag
wird nach Äußerung des Oberantsbau*
meisters infolge des starken Auto*
Verkehrs besonders auf den w a uptver*
kehrsstraßen in seiner Qualität start