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Den 31’ Juli 1924'
pflege in der Amt su er Sammlung vom
20* März 1924 Kit Art. 29 Abs,2 der
Bezirksordnung in Einklang zu bringen
ist, da dieser Gegenstand nicht auf
die Tagesordnung der Amt so ersammlung
gesetzt war,
die ooN Oberamt in 7 Bezirken
des Oberlandes angestellten Erhebungen
über die Personal Verhältnisse der
Oberamtspflegen haben ergeben, daß
hier durchweg die Bezirkskrankenhaus*
Verwaltung .mit der Oberamtspflege
verbunden und dementpsrechendes Hilfst
personal vorhanden ist.
Der Vorsitzende bringt den Akten«:
inhalt nochmals zum Vortrag, Ober®
amtspfLeger Brunner macht eingehende
Ausführungen über den Geschäftsgang
und Geschäftsanfall bei der Oberamt s*
pflege und hebt wiederholt die Bot®:
wendigkeit der Gehilfenhaltung im
Onteresse der ordnungsmäßigen Ge=
schuftserledigung bei dieser Verwal=
tung hervor. Andernfalls könne er
auch die Verantwortung für eine ge^
ordnete Kassenführung nicht über«
nehmen,
Der Bezirk sr at gibt hierauf folgende
Äußerung
ab :
1.7 Der Bezirksrat kann die Ausführungen des Oberamtspflegers
Brunner in seiner Beschwerdeschrift sowie seine heutigen