193.
Den 2/* Oktober 1925.
§ 212.
Öer Oberamtspflege und Bezirks
krankenhausverwaltung wird die
Ermächtigung
erteilt, für die gebäude der Bezirks«
krankenhausuerwaltung und der Wandere
arbeitsstatte eine 50 %ige Teuerungen *
Versicherung zu beantragen, ebenso
für die Bezirkskrankenhausverwaltung
eine erhöhte Feuerversicherung bis
zum Betrage von - 150 000 SÄ.- abzu*
schließen. Letztere soll beim Württ.
Geneindeo er siche rung so er ein A.G. ein*
gegangen werden, falls dieser nieder æ 1
Prämiensätze gegenüber anderen Ver=
sieherungsgesellschaften hat.
§219. 1
Der Oberamtspflege wird die
Ermächtigung
erteilt, für den Personenkraftwagen
des Oberamtsbaumeisters Eüehle eine
Versicherung gegen Haftpflicht u.C^çq
auf Grund der hierüber einzuholen*
den Angebote-abzuschließen,
:
§214. 1
Adalbert Schlecker in Brandenburg '
Gde, Regglisweiler hat um Nachlaß der
an die Oberamtspflege schuldigen Geo*
metergebühren anläßlich der Vergras*