Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

197. 
Den 27s Oktober 1929, 
§ 219. 
Durch Amt so er sammlungsbe- 
seh laß von 22, Juli ds.Jrs. - § 138 - 
ist der Bezirksrat zur Anschaffung 
eines Krankenautos ermächtigt worden. 
Dabei wurde davon ausgegangen, daß 
der zu beschaffende Sanitätskraftwagen 
Eigentum der Amtskörperschaft werden 
und die Bedienung des Wagens durch 
die hiesige Sanitätskolonne erfolgen 
soll. 
Die Sanitätskolonne hat auf 
eine an sie ergangenen Aufforderung 
ihren Standpunkt in der Angelegenheit 
dahin zum Ausdruck gebracht, daß sie 
einen Beitrag von 4000 KÄ zu den An= 
schaffungskosten leistet, wenn die 
Anschaffung durch die Amtskörperschaft 
erfolgt. Die Bedienung des Wagens wär= 
de durch Angehörige der Santitätsko~ 
lonne erfolgen. Die Kosten der Aus= 
bildung von Krqftwagenführern, sosie 
die Versicherungskosten gegen Haft« 
Pflicht, Feuergefahr,Unfälle und Be « 
Schädigung des Wagens müßten auf die 
Amtskörperschaft übernommen werden. 
Die Festsetzung der zur Erhebung kom= 
menden Gebühren wäre Sache der Amts= 
körpersohaft. Die Anforderung des
	        
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