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to. 31* toi
Mündlichen Ausführungen nicht widerlegen und erachtet die
Zuteilung einer Hilfskraft an die Oberamtspflege / ohne Be=
zirkskrankenhausverwaltung 7 jedenfalls während eines größeren
Teils des Jahres für notwendig.
2*1 Der Bezirksrat glaubt, daß die Bestimmung des Art. 29 Abs.2
der Bezirksordnung hinsichtlich der sofortigen Behandlung der
Frage der Abtrennung der Bezirkskrankenhausverwaltung von der
Oberamtspflege in der Amt su er sawlung von 20. März 1924 erfüll
ist, da die Amt so er Sammlung auf diesbezügliche Anfrage des
Vorsitzenden durch einstimmigen Beschluß zum Ausdruck brachte
daß dieser Gegenstand, weil mit dem Personalabbau zusammen«
hängend, sofort erledigt werden soll.
V&rwaltungsaktuar Nathhelfer
ist bet Beschlußfassung ab«
getreten.
§ 29.
Infolge Zurückversetzung des
Verwaltungsaktuars Hothhelfer in
Wiblingen von Besoldungsgruppe X in
Besoldungsgruppe IX hat Neufestsetzung
seines Besoldungsdienstalters zu er«
folgen. Bie seinerzeit nach Amtsoer«
Sammlungsbeschluß auf Grund von § 24
K*B*0. erfolgte Vorrückung des Besold
dungadienstalters um 4 Jahre ist naeh>=
träglieh als zu unrecht erfolgt, von
der Xreisregierung beanstandet worden.
p. Nothhelfer hat die Bitte gestellt,
ihm die Stellvertretungszeit bei Ver=
waltungsaktuar Link vom 19* Uärz 1900
bis 30* Juni 190 4, während welcher p.
Link mit der Umschreibung des Grund =