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Pen 9* Dezember 1929»
Begründung, die in der Hauptsache auch von dem Ministerium
des 3nnern anerkannt worden ist, zu beharren;
2/7 sieh auf Verhandlungen mit der Stadt gemeinde Ulm oder
der Amtskörperschaft Ulm wegen einer Vermögensauseinander=
setzung im Hinblick auf die völlig ablehnende Stellungnahme
des Gemeinderats Ulm grundsätzlich nicht einzulassen,
Der Bezirksrat nimmt mit Befremden davon Kenntnis, daß
das Ministerium des Innern eine eventuelle gesetzliche
Regelung der Eingemeindung schon auf 1,April 1926 in Aus=
sicht nimmt, nachdem doch das Ministerium selbst die
Eingemeindungsfrage als nicht dringlich und lebensnot
wendig anerkannt hat.
§221.
Die Straßen von Laupheim nach
Bühl und von Laupheim nach Burgrieden
sind für den Verkehr ^tel zu schmal
und ist eine Erbreiterung dringend
notwendig. Zur Zeit kommt an genannt
ten Straßen auf Markung Laupheim eine
Feldbereinigung zur Ausführung. Die
Vollzugskommission wäre bereit, aus s
Bereinigungsunternehmen die zur Straft
erbreiterung erforderliche Fläche vor
ea. 46 a und 17 a zur Verfügung zu
stellen. Per Aufwand für die Grunde
erwerbung würde sieh auf ea. 2000 LA
belaufen. Pie Straßenunterhaltung
liegt im Bezirk den Gemeinden ob.
Pie Grunderwerbung ist daher im vor*
liegenden# Falle Sache der Stadt“
gemeinde Laupheim.