Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

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Den 9»Dezember 1923. 
Jn den kommenden Jahren wird damit 1 
zu rechnen sein, daß auch an weiteren 
Straßenstreeken Erbreiterungen vorge- r 
nommen werden müssen. Es handelt sieh 
nun darum, festzulegen ob und welcher 
Beitrag in solchen Fällen der einzel= 
nen Gemeinde grundsätzlich gewährt 
werden soll. 
Auf Antrag des Ob er amtsbaumeist ers 
wird 
beschlossen: 
1.1 Bei notwendigen Straßenerbreiterungen ein Drittel 
des Aufwands für die Grunderwerbung auf die Amt8= 
körperschaft zu übernehmen ; 
2.) falls später eine Erhöhung des Anteils der Amts- 
körperschaft beschlossen werden sollte, der Stadt= 
gemeinde Laupheim den entsprechenden Betrag naehzu= 
zahlen ; 
3.1 zu diesen Beschlüssen die Zustimmung der Amtsoersamm- 
lung einzuholen. 
§ 222. * 
Die Ministerialabteilung für 
Bezirks-und Körperschaftsverwaltung 
hat die Doppeleingruppierung der g 
Stelle der Bezirksfürsorgebehörde in 
Gruppe VIII und IX beanstandet. 
Eine satzungtmäßige Gleichstellung 
der Stelle mit derjenigen der Verwal- / 
tungsaktuare erscheine nicht angängig.
	        
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