204.
Den 9* Dezember 1929.
Für die Eingruppierung homme bei den
Verhältnissen des Bezirks die Gruppe
VIII in Frage.
Reehnungsrat Bodenmüller hat sich
dahin geäußert, daß ihm für seine
Person, nachdem er durch Amtsversan=
lungsbeschluß Dom 22.März 192 4 infolge
Aufhebung des Verwaltungsaktuariats F
als Dollbeschäftigter Beamter der
Bezirksfürsorgebehörde Dom l.Mai 192^
an angestellt worden sei, auf Grund
des § 4 9 der PersonalabbauDerordnung
sein bisheriges planmäßiges Einkommen
als Verwaltungsaktuar auch weiterhin
zustehe und er somit in Gruppe IX
Derbleibe.
Beschluß:
1.) Sieh den Ausführungen des p. Bodenmüller anzuschlie^
2./ 3m übrigen gegen die Einstufung der Stelle der 8 e=
zirksfürsorgebehörde in Gruppe VIII eine Einwendung
nicht zu erheben.
§ 223.
Die Gemeinde Dietenheim will
die Dllertisserstraße auf eine Länge
von etwa 200 m bewalzen und sucht
zu den Bewalzungskosten um einen Bei*
trag aus den für diesen Zweck besold
Dorgesehenen Mitteln der Amtskörper*
schäft nach.