W.
Den 2* Dezember 192$.
La iM Laufe der Zeit mit noch weiteren
derartigen Gesuchen zu reehnen ist,
erscheint es im Interesse einer glei Ä«
mäßigen Zuwendung der Mittel geboten,
zunächst grundsätzlich einen Verteil
lungsmaßstab unter Berücksichtigung
besonderer Verhältnisse festzulegen,
Beschluße
Den Oberamtsbaumeister mit Ausarbeitung diesbezüg«
lieber Vorschläge zu beauftragen und das fragliche
^ Gesuch zunächst zurückzustellen,
- § 224.
Nach der ersten Durchführungs«
Verordnung zum Gesetz über die Ablö«
sung der öffentlichen Anleihen ist
die Bezirksfürsorgestelle als Behörde
des Vorzugsrentenverfahrens bezeichn
net. Die Bezirksfürsorgebehörde stellt
an das Oberamt die Anfrage, ob die
aus Anlaß der Durchführung dieser
Geschäfte,wie Beratung der in Frage
kommenden Personenkreise und Aufnahme
der Anträge am Wohnsitz Einsichtnahme
in die öffentlichen Büchïr^fir den Ge=
schäftsleiter sowie seine Hilfskraft
entstehenden Reisekosten vorläufig auf
die Amtskörper schäft übernommen
werden .