à dieser Rücklage war der 0 a er ant sbez irk Laupheim nach
einer Aufstellung des ^^»^Arbeitsamtsbezirk Ulm vom
y 21. Aug. ds.3rs.naeh Abzug von - r 1C 193 % kosten des öffentl
Arbeitsnachweises und der Erwerbs!osenfürsorge mit A3 957 Ä
beteiligt* die. adt 31m mit -r 1A9 387 Auch hieraus
ergibt sieh auf den ersten Bliek, wie wenig der Bezirk
Laupheim gegenüber dem Bezirk Ulm die Erwerbslosenfürsorge
=- î k Anspruch nimmt und daß der Bezirk Laupheim bei diesem
günstigen Stand sowohl seiner Rücklage als der Erwerbs*
- losenkosten auf Erhebung eines höheren Beitragssatzes als
^ur Zeit vsR Arbeitsnachweisamt Blm in Anspruch genome
men wird, keinesfalls angewiesen wäre, umsoweniger^ als
• J Lm eigenes Arbeitsamt Laupheim, das ohne größere Kosten
ê
einem bestehenden Amt angegliedert werden könnte, die Ver=
waHungskoeten sich hienach bedeutend verringern würden.
Bie Gefahr, bei Eintritt einer Kri&e deinen höheren als zur
Zeit im gemeinsamen Arbeit samtsbezirk geltenden Beitrags*
satz zu erheben, käme sonach für einen eignen Arbeitsamts*
oezirk Laupheim vorläufig noch weniger in Frage, als dies
bei anderen Arbeitsamtsbezirken der Fall ist. Auch im
gemeinsamen Arbeiteamtsbezirk Vlm wird^wenn die Reserven
nicht vollends aufgebraucht werden wollen*-mtt einer Er*
höhung des Erwerbslosenbeitragssatzes zu rechnen sein, in
der der Bezirk Laupheim - ob er eine Erhöhung mit Rücksicht
auf seine Rücklage braucht oder nicKt - zwangsläufig teil*
nehmen muß.
Eine weitgehende Geltendmachung der 3nteressen des Be *
zirks im Verwaltungsausschuß, wie sie in dpi Erlaß des
nnrtt. Arbeitsministeriums erwähnt ist, kenn nicht in Be*
traoht kommen, da dem Bezirk Laupheim^n^! 8 ^ fvani21
Arbeitnehmern zusteht•
5er Erlaß des Särtt.4TbeltstitiisterUÄ8 sprieht sieh
weiterntn dahin aus, daß van einen.Zusenußbeztrn Eauphetn”