à 14 »Rovemb er 1918 - 5 Tage nach der Révolution - beschloß
der Bezirksrat Laupheim den Anschluß an das Arbeitsamt Ulm
weil er der Ansicht wär/daß" die Einrichtung eines Arbeite^
amies èine vorübergehende Erscheinung sei . Nachdem dies nun 1
nicht der Fall ist und fortgesetzte Streitigkeiten ëesïek
wegen der Kostenfrage bestehen und ein namhaftes Unteresse
an einem gemeinsamen Arbeitsnachweis im Bezirk Laupheim
nicht besteht, hat sich der Bezirksrat und die Amtsversann
xu^g sowohl im finanziellen als auch im Unteresse der besser
ren Stellenvermittlung für die Bezirk sangehorig en für die
Errichtung eines eigenen Arbeitsnachweises ausgesprochen.
AettZeräU ist nach anzufügen, da,5 sieh Stadt and Bezirk
52», sie aueÄ der Bezirk Blaubeuren t$ Sirtsehaftsgeoiet II
befinden, Bährena der Bezirk Laupheim in as Hirtschafts*
geoiet 1 elugeteilt norden ist. führend nun die zu entries
tended Erwerbslosenbeiträge für den ganze» Arbeitsnachweis*
bezirk / Bin,Blaubeuren und Laupheim ) die gJeten Koks» sind,
erhalten die Eloe roslos en des Bezirks Laupheim niedrigere
Erwerbs!osenunterstützun^sätze als die Erwerbslosen der Be*
zirie bin und Blaubeuren. Der Unterschied ist sogar so groß,
daß die Erwerbslosen der Stadt Laupheim niedrigere Unter*
Stützungen als diejenigen in den Landorten der Bezirke Blu
und Blauoeuren erhalten. Dies bedeutet für die Erwerbslosen
der Stadt und des Bezirks Laupheim, wenn auch die Differenz
bei einen über 21 Sahre alten ledigen Erwerbslosen z.Zt.
nur 27 « betrügt f 1 k 26 i tägl.f.d.Siadt BI » gegen JA z
f.d.Bezirk Laupheim ) eine bedeutende Bärte und trägt steher*
lieh nicht für die Beibehaltung des derzeitigen Zustandes bei.
Die seinerzeitige Eingabe um Einreihung des Bezirks Laupheim '
in aas Krtschaftsgebtet II - wie dt. Bezirke Bin und Blau*
oeuren - war aber ohne Erfolg,(zu »ergl.Erl.d.hurtt.Lanaesamts
für Arbeitsvermittlung vom feUarz 1929 lir. 819 /.