Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

207. 
Den ^ * Dezember 1925. 
schlagend anerkannt worden. Die hie r= 
auf in der Sache abgegebene, in be= 
sonderer Anlage enthaltene Äußerung 
- der Oberamtspflege 00m 7-Dezember 
ds. Drs,. worin die in Betracht kom= 
inenden Verhältnisse eingehend nieder= 
gelegt sind, findet die einstimmige 
Billigung des Bezirksrates. 
Dach dem Arbeitsnachweisgesetz 
ist die Errichtung eines Arbeitsnaeh= 
weises in der Regel für einen Oberamti 
bezirk vorgesehen und in fast allen 
Oberamtsbezirken Württembergs bestehe z 
selbständige Arbeitsämter. Vom Be 
zirksrat kann in Anbetracht der von 
ihm angeführten Gründe die Sonderbe= 
handlung des Bezirks Laupheim, welche 
einen Eingriff in das Selbstverwaltung 
recht der Amtskörperschaft darstellt, 
nicht verstanden werden. 
Der Bezirksrat 
beschließt: 
Gegen die Versagung der Genehmigung zur Errichtung 
eines selbständigen Arbeitsamt» für den Oberamtsbezirk 
Laupheim bezw. zur Lostrennung vom Beztrksarbettsant 
Bin unter Bezugnahme auf dte Ausführungen in der Kuße- 
rung der Oberantspflege beim Württemberg!sehen Arbeitet 
ninisterium Vorstellung bezw. beim Retohsarbeitsministe= 
rium gegen die getroffene Entscheidung Beschwerde zu 
erheben.
	        
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