209.
Den 9• Dezember 1929.
Del Wärtern mit einer Beschäftigung von
1 - 2 Tagen 1/4
* • von 2 1/2 - 4 Tagen 1/2
* •’ 4 1/2 - 6 Tagen 2/3.
2*) Zustimmung der Amtsoersammlung einzuholen.
§ 228.
Die dem Oberamtsgeometer a.D.
Baur in Dietenheim laut Amtsoersanm=
lungsbeschluß oom 22.3uli 1923 zu
gewährende außerordentliche Dnter=
Stützung berechnet sieh nach der Auf
stellung der Oberamtspflege bei einem
Oehaltsbezug für die Monate 3uni,
3uli und August 1923 von zusammen
- » 1269 RM und einem Pensionsbezug
auf 3 Monate von zusammen -:969 RM
auf -.• 300 RM.
Der Bezirksrat nimmt hievon
Kenntnis.
§ 229.
An dem Kostenaufwand für die
Wanderarbeitsstätte hat die Stadt
gemeinde Laupheim,da auf deren Rech
nung die Obdachlosen in der Wander^
arbettsstätte untergebracht sind,
einen Anteil von 23 % zu tragen.
Bezüglich der Berechnung dieser An
teile haben sieh gewisse Zweifel
ergeben. Der Stadtgemeindeg gegenüber
scheint ein Entgegenkommen seitensdei