Full text: Bezirksrats-Protokoll Laupheim April 1924 bis April 1928

210. 
Den 9’Dezember 1925. 
Amt skorp ersehet ft insofern angezetgt,als 
die Obdachlosen für sorge eine außerorde^ 
liehe Belastung der Stadt darstellt, 
da sieh die Obdachlosen alle der Stadt 
zu wenden und das Land infolgedessen 
hievon verschont bleibt. 
Beschluß: 
Der Berechnung des von der Stadtgemeinde zu ersetzet 
den Kostenantetls nur die sachlichen Aufwendungen der 
Amtskörpersehaft für die Wanderarbettsstätte (unter 
Weglassung der Verpflegungsgelder für die ordentlichen 
Wanderer sowie der Gehaltsbezüge des Hausmeisters)zu 
Gründe zu legen. 
§ 230. 
Rach einem Erlaß der Kriegshilfe 
Württemberg in Stuttgart vom 26»Hovemhet 
ds.3rs. an die Oberämter steht diese 
bezüglich der s.Zt. von der Amtskärper- 
schaft gewährten Kriegshilfedarlehen 
auf dem Standpunkt, daß für diese Dar 
lehen mit Rücksicht auf den ausgespro= 
ebenen Unter Stützung s charakter eine 
Aufwertung nicht in Frage kommt. Die 
gewährten Darlehen wurden bereits durch 
Bezirksratsbeschluß vom 23. Februar 
1924 in Abgang genehmigt. Die in Be 
tracht kommenden Aufwertungsbeträge rsä- 
ren außerordentlich gering. 
per Bezirksrat
	        
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