211.
Ben 9*Bezember 192$.
beschließt:
Auf eine Aufwertung der seinerzeit gewährten
Kriegshilfedarlehen zu verzichten.
§ 251.
Bie Amtskörperschaftsbeamten
suchen darum nach, die Bienstauf=
wandsentschädigung entsprechend den
von Landesverband der Verwaltungs=
aktuare in der Württ.Gemeindezeitung
Kr. 23 vom l.Bezember 1923 aufgestell
ten Richtlinien neu zu regeln.
Be r Kanzleiaufwand setzt steh hie=
nach wie folgt zusammen :
monatlich
1.) Stellung der Biensträume
alMiete einsehl.der Kebenräume 14 —ÄÄ
b) Beschaffung und Abnützung der
Einrichtung und Geräte 2—
cl Reinigung samt Lieferung der
Materialien ftägl.Kehren an
den Arbeitstagen,wöchentliches
Aufwaschen, jährliche Haupt =
reinigungl 6 --
dl Beleuchtung /durchschnittlich
40 K^W-Stunden jährlich samt
Beleuchtungskörper) 2.30
2. Amtsbedienung samt Einheizen 2—
5* Feuerversicherung -.30
Übertrag-: 27.—